Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen SB-Waschanlage

 

Die Reinigung der Fahrzeuge in der SB-Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen.

 

1) Die Waschboxen sind ausschließlich bestimmt für PKW, Kleinbusse, Kombis und Krafträder bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 2,8t. Das Waschen von Baumaschinen, Land- und Forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie mit Fetten oder aushärtenden Stoffen wie z. B. Zement oder Farbe, behafteten Fahrzeugen ist untersagt. Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise / Einfahrthinweise sowie Anweisungen des Personals sind zu befolgen. Zu waschende Fahrzeuge müssen komplett auf dem Waschplatz stehen, max. Höhe 2,60m, max. Länge 6,00m. Längere Fahrzeuge oder Gespanne sind in Abschnitten zu waschen. Das Waschen mit Schwamm,Waschhandschuh usw.  ist von 9.00 Uhr bis 19.00Uhr untersagt. Abledern und Innenraumreinigungen haben auf den äußeren Pflegeplätzen stattzufinden. Der Waschplatz hat sauber zu sein, wenn der Kunde / Fahrzeugführer ihn verlässt. Nicht das der Platz nur noch mit Gummistiefeln betreten werden kann.

 

2) Der Kunde / Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen, die zu nutzenden Wascheinrichtungen, auf Beschädigungen und Verschmutzungen (insbesondere der Softschaumbürste) zu prüfen. Bei festgestellten Mängeln, diese zu melden (Personal oder angeschlagene Telefonnummer) und NICHT zu waschen.

 

3) Während des Waschvorgangs ist zweiten oder mehreren Personen der Aufenthalt auf dem Waschplatz und das gleichzeitige Benutzen mehrerer Waschlanzen untersagt (Verkeilung der Deckenkreisel). Richten Sie die Spritzeinrichtungen NIE auf Personen oder Tiere! VERLETZUNGS- und LEBENSGEFAHR.

 

4) die Verwendung von Fremdprodukten und Reparaturen jeglicher Art sind untersagt.

 

5) Im Notfall (z.B.:Undichtheit der Hochdruckeinrichtung) STOP-Taste drücken und den Betreiber informieren.

 

6) Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt, wenn der Kunde / Fahrzeugführer Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden, die durch den Waschvorgang entstanden sind,dem Anlagenbetreiber (Personal oder angeschlagene Telefonnummer) nicht vor Verlassen des Betriebsgeländes mitteilt.

 

7) Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsmäßige Nutzung der Wascheinrichtung entsteht (z.B.: Softschaumbürstennutzung ohne laufendes Programm "Schaumbürsten"), der Spritzdüsenabstand unterschritten wird oder Lackreparaturen nicht Fachmännisch ausgeführt wurden. Außerdem, wenn die Reihenfolge der Waschprogramme nicht eingehalten wird, bzw. durch ungenügend langes Klar- oder Glanzspülen, Schampo- oder Waxreste auf dem Fahrzeug verbleiben oder im Winterhalbjahr mit der Frostschutzflüssigkeit gewaschen wird.

 

8) Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und darunter, ist trotz Fußbodenheizung der Waschplätze und regelmäßigen Steusalzeinsatz des Betreibes (oder Personals), mit Glatteis durch Spritzwasser zu rechnen.Das Befahren, Betreten und Benutzen der Waschanlage geschieht auf eigene Gefahr. Das Waschen mit der, im Kreilauf geführten, Frostschutzflüssigkeit ist verboten.

 

9) Mit Befahren oder Betreten des Betriebsgeländes erkennt der Kunde / Fahrzeugführer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

10) Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

7) Gerichtsstand: Amtsgericht Seesen

 

Grundlage BTG Minden Stand 10/2010

 

Hinweis: Dieses Grundstück ist Videoüberwacht.